Datenschutz

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Ergänzung zur neuen Website (Stand Oktober 2026):

Datenschutzhinweis für Auftraggeber

Zusatz zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Engagementvertrag, über die zur Vertragsdurchführung notwendigen Maßnahmen informiert worden zu sein, und erklärt sich damit einverstanden:

  1. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten werden vollständig in genauem Wortlaut schriftlich erfasst und zur Verarbeitung gespeichert.
  2. Die erhobenen Auftraggeber-Daten können nicht vollständig anonymisiert werden. Der Auftragsverarbeiter stellt jedoch sicher, dass die persönlichen Daten nicht mit den vollständigen Kontaktdaten in dem selben Dokument gespeichert werden.
  3. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten sowie alle Kontaktdaten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden nicht für werbliche Zwecke verwendet. Ein Profiling zu statistischen Zwecken durch den Auftragsverarbeiter oder Dritte ist ausgeschlossen.
  4. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten werden vollständig zur Verarbeitung herangezogen mit den folgenden Ausnahmen
    1. Der Auftraggeber beantragt eine Löschung bestimmter Daten oder Aussagen. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
    2. Der Auftraggeber stellt Hintergrundinformationen bereit mit dem Hinweis, dass diese keine Anwendung finden dürfen.
  5. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit in die über ihn gespeicherten Daten Einsicht zu nehmen.
  6. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten (mit Ausnahme der Ziffer 4a oder 4b) können vollständig Anwendung finden in einem Vortrag, der vor von dem Kunden geladenen Personen gehalten wird. Auf den Umgang mit den persönlichen Auftraggeber-Daten durch diese Personen hat der Auftragsverarbeiter keinen Einfluss und kann nicht für Daten-Missbrauch belangt werden.
  7. Bei dem Vortrag können Personen anwesend sein, die vom Auftraggeber zum Zweck der Dokumentation oder sonstigen Begleitung der Veranstaltung engagiert worden sind (Fotograf, Videograf, Service-Personal, Gastronom, Musiker, etc.). Auf den Umgang mit den persönlichen Auftraggeber-Daten durch diese Personen hat der Auftragsverarbeiter keinen Einfluss und kann nicht für Daten-Missbrauch belangt werden.
  8. Der Auftragsverarbeiter versichert, die mit ihrem Copyright versehenen Texte, welche die persönlichen Auftraggeber-Daten enthalten, weder vollständig noch in Auszügen ohne Einverständnis der Auftraggeber zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen.
  9. Der Auftraggeber kann die Löschung aller Daten nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht verlangen.
  10. Zur Auftragsdurchführung kann es notwendig werden, zusätzliche Kontaktdaten von Dritten (an der Auftragsdurchführung beteiligten Dienstleistern) vom Auftraggeber abzuverlangen. Der Auftraggeber bestätigt, vor Weitergabe an den Auftragsverarbeiter, das Einverständnis der betreffenden Personen eingeholt zu haben.
  11. Sofern der Kunde sich bereit erklärt hat, ihn betreffende persönliche Daten durch von ihm benannte Dritte (Vertrauenspersonen) erheben zu lassen, können auch diese vollständig zur Auftragsdurchführung herangezogen werden und im Vortrag Anwendung finden.
    Auch hierfür ist die Kontaktweitergabe seitens des Auftraggebers und Speicherung seitens des Auftragsverarbeiter notwendig. Der Auftraggeber bestätigt, das Einverständnis der betreffenden Personen eingeholt zu haben.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Engagementvertrag über die zur Vertragsdurchführung notwendigen Verarbeitungstätigkeiten informiert worden zu sein, und erklärt sich damit einverstanden:

  1. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten werden vollständig in genauem Wortlaut schriftlich erfasst und auf dem geschäftlichen Laptop des Auftragsverarbeiter gespeichert. Dieser ist mit den folgenden Sicherungsmaßnahmen ausgestattet:
    1. Passwortschutz
    2. Virenscanner
    3. Kein Zugang für Mitarbeiter oder andere Dritte (Ausnahme: IT-Wartungszwecke)
  2. Zum Zweck der Datensicherung werden die folgenden Maßnahmen von dem Auftragsverarbeiter ergriffen:
    1. Speichern der Auftraggeber-Daten auf Back-up-Festplatte
    2. Sichern der Auftraggeber-Daten in der Microsoft Cloud
    3. Ausdruck der Auftraggeber und Ablage in Papierform
      Vernichten der originär erfassten Auftraggeber-Daten in Papierform nach Abschluss des Auftrags mittels Schredder.
    4. Versenden der Auftraggeber-Daten mittels E-Mail-Programm (unverschlüsselt) als Dokument-Anhang zur weiteren Sicherung an Smartphone des Auftragsverarbeiters (Gerät ist fingerprint- bzw. Pin-Code-geschützt und keinem Dritten zugänglich).
  3. Folgende Kommunikationswege finden grundsätzlich Anwendung:
    1. E-Mail-Programm (unverschlüsselt)
    2. persönlich, telefonisch (mobil) oder bei Bedarf Skype-Video-Telefonie
    3. Auf Wunsch Versand von Vertragsunterlagen per Post
    4. WhatsApp, es sei denn, der Auftraggeber möchte sein Einverständnis hierzu nicht geben.
      Er ist aufgefordert, diese Passage in dem Fall gern zu streichen.
    5. Facebook-Messenger und Instagram-Nachrichten werden bewusst NICHT zur Kommunikation mit dem Auftraggeber genutzt. Über diesen Kommunikationsweg erhaltene Nachrichten werden ggf. NICHT von dem Auftragsverarbeiter über das gleiche Medium beantwortet.